DRK kritisiert geplantes Rettungsdienstgesetz
DRK-Kreisverband Freudenstadt kritisiert die geplante Neufassung des Rettungsdienstgesetzes und wendet sich mit einem Schreiben an die Landespolitik
In der Geschäftsstelle des DRK- Kreisverbands wurde das Schreiben von DRK- Kreisgeschäftsführer Dieter Dettinger im Beisein von DRK-Kreisverbandspräsident Dr. Roland Lepold und Schatzmeister Karl-Heinz Trautmann an die Landtagsabgeordnete Katrin Schindele mit der Bitte übergeben, das Anliegen und die Bedenken des Kreisverbandes im Landtag vorzutragen.
Im Schreiben kritisiert der Kreisverband einzelne Regelungen in dem geplanten Gesetz mit dem Hinweis, dass diese die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes im Land gefährdeten. Das ambitionierte Ziel des Gesetzes, die Verbesserung der Versorgungsqualität der Patienten, werde dadurch konterkariert.
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die künftig nicht mehr klare Definition der Infrastrukturförderung des Rettungsdienstes. Der Bau neuer Rettungswachen wurde bisher mit 90 Prozent der förderfähigen Kosten vom Land unterstützt, die Erbringer des Rettungsdienstes mussten einen zehnprozentigen Eigenanteil übernehmen. „In der vom Kabinett beschlossenen Neufassung des Gesetzes wird nun aus der bindenden Finanzierungspflicht des Landes eine Kann-Vorschrift, zudem sollen die Fördermittel künftig „maximal“ 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen und die Eigenbeteiligung bei „mindestens“ 10 Prozent liegen“- schreibt der Kreisverband zur Neufassung.
Würden die bislang festgeschriebenen Förderbeträge auf diese Weise flexibilisiert, werde sich künftig eine Finanzierung „nach Kassenlage“ etablieren, die notwendige Investitionen de facto verhindere. „Wir brauchen eine Sicherheit in unserer Planung und mit der aktuellen Formulierung ist diese Sicherheit nicht mehr gegeben“, bilanziert Kreisverbandspräsident Dr. Roland Lepold.
Nachdrücklich appelliert der Kreisverband deshalb an die Politik, diese Regelung im Gesetzesentwurf zu überarbeiten sowie die Begriffe „maximal“ und „mindestens“ zu streichen.
Der Kreisverband erinnert in diesem Kontext auch daran, dass die Hilfsorganisationen die Notfallrettung als satzungsgemäße Aufgabe ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringen. Neben dem Eigenanteil würden nicht förderfähige Kosten und Kosten für Grundstückserwerb sowieso schon selbst getragen.
Schindele wurde bei ihrem Besuch in der Kreisgeschäftsstelle dazu eingeladen, sich vom Investitionsstau in den Rettungswachen Schopfloch, Horb oder auch Loßburg selbst zu überzeugen. Im Gespräch mit der Landtagsabgeordneten wurden darüber hinaus die noch nicht abschätzbaren Auswirkungen der von 15 auf zwölf Minuten verkürzten Hilfsfristen und die nicht ausreichenden Landeszuschüsse für die beiden Katastrophenschutzfahrzeuge thematisiert. Schon aufgrund der insgesamt gestiegenen Kosten, die bisher keinerlei Berücksichtigung gefunden hätten, hält der Kreisverband eine Erhöhung dieser Zuschüsse um 25 bis 30 Prozent für angemessen.
Schindele sicherte dem DRK-Kreisverband im Gespräch ihre volle Unterstützung zu.
Foto: ( von links) : DRK- Schatzmeister Karl-Heinz Trautmann, Geschäftsführer Dieter Dettinger , die CDU-Landtagsabgeordnete Katrin Schindele und Präsident Dr. Roland Lepold vom DRK-Kreisverband Freudenstadt.